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Teure Fehler bei der Baufinanzierung vermeiden!

Viele Unwägbarkeiten des Lebens können dazu führen, die eigene Immobilie verkaufen zu müssen. Scheidung und Arbeitslosigkeit führen oftmals dazu, dass finanzielle Engpässe den Eigentümer zur Aufgabe zwingen.
Aber auch andere Gründe, wie beispielsweise ein attraktives Jobangebot, können dazu führen, dass der Eigentümer gezwungen ist, sein Heim zu verkaufen.
Wer seine Baufinanzierung vorzeitig ablöst, muss immer tief in die Tasche greifen.
Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung reißt immer große Löcher ins Budget und beläuft sich meist auf viele Tausend Euro.
Wer sich dagegen absichern will, kann jetzt bei einigen Darlehensgebern von einer Lösung profitieren.
So wird beispielsweise angeboten, sich bei einem berufsbedingten Umzug abzusichern, sodass die gefürchtete Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.
Für eine geringe Einmalgebühr ist der Immobilienbesitzer gegen dieses Risiko abgesichert.
Auch trägt diese Absicherung dazu bei, bei vielen die ihren Traum von den eigenen vier Wänden realisieren wollen, den Schrecken vor den mit einem vorzeitigen Ausstieg verbundenen Kosten zu verlieren.
Mit diesem speziellen Vorfälligkeitsschutz verliert der Eigentümer nicht die Planungs- und Zinssicherheit eines Festzinsdarlehens mit langer Laufzeit und kann von der so gebotenen Flexibilität profitieren.
Denn bei Absicherungen dieser Art kann das Baudarlehen dann gebührenfrei auf eine andere Immobilie übertragen werden. Auch besteht die Möglichkeit, mit einer weiteren Einmalzahlung eine Absicherung im Härtefall zu vereinbaren. Diese tritt ein, wenn der Kreditnehmer verstirbt oder dauerhaft erwerbsunfähig wird. Damit ist eine Rückzahlung des Immobiliendarlehens ohne jegliche Vorfälligkeitsentschädigung gewährleistet.
Aber nicht nur ein Arbeitsplatzwechsel bringt die Planungen durcheinander. Auch eine Vielzahl anderer Gründe kann dazu führen, dass eine Immobilie schnell verkauft werden muss. Umso ärger trifft es den Hausbesitzer, der seine Baufinanzierung erst vor kurzer Zeit auf den Weg gebracht hat; dann schlägt eine Vorfälligkeitsentschädigung besonders hart zu Buche und die Verhandlungsposition mit der jeweiligen Bank verschlechtert sich enorm.
Wer einer solchen Entwicklung vorbeugen will, kann dies mit einem so genannten Wertschutzbrief tun. Auf diese Weise lässt sich das Risiko minimieren und die zu leistenden monatlichen Beiträge für diese Form der Absicherung gestalten sich moderat.
Bei einem Notverkauf kann sich der Darlehensnehmer dann zehn Prozent des einstigen Kaufpreises bis zu einer Höhe von 35 000 Euro auszahlen lassen. Tritt der Fall ein, dass ein Eigentümer Umbauten vornehmen lassen muss, weil er unfallsbedingt zum Invaliden geworden ist, kann er von einem Schutzbrief dieser Art profitieren.