Krankenversicherung - Unterschiede der Leistungserbringung
Neben den Unterschieden zur Leistungserbringung im medizinischen Bereich gibt es auch einen gravierenden Unterschied in Bezug auf die Abrechnungsmodalitäten zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Grundsätzlich schließt die Gesetzliche zur Versorgung der Mitglieder mit den einzelnen Interessenverbänden der Apotheker, Ärzte und der Krankenheilanstalten spezielle Verträge ab.
Gibt der Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung beim behandelnden Arzt seine Krankenversichertenkarte ab, wird er von den Mitgliedern der Krankenversicherung behandelt.
Die dadurch entstandenen Kosten muss die Gesetzliche an die zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen bezahlen. Diese rechnen ihrerseits mit den angeschlossenen Interessenmitgliedern ab.
Anders handhabt es die private Krankenversicherung. Hier ist das versicherte Mitglied selber der Vertragspartner des jeweiligen Arztes.
In dem Moment, wo eine Behandlung erfolgt, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten.
Nach der Behandlung erhält der Versicherte entweder direkt bei seinem Arzt die Rechnung über die entstandenen Kosten, oder über eine sogenannte PVS (Private Verrechnungsstelle).
Zur Begleichung der Rechnung ist es entscheidend, welchen Tarif die privat versicherte Person mit der Versicherung gewählt hat. Dafür stehen Tarife mit und ohne Eigenbeteiligung zur Verfügung. Danach kann die Rechnung direkt beim behandelnden Arzt beglichen werden oder der Versicherte reicht die Rechnung zur Kostenerstattung bei dem privaten Versicherer ein, damit diese dort im Vorfeld überprüft werden kann. Danach wird der Betrag von der Privaten auf das Konto des Versicherten überwiesen, der dann die Arztrechnung begleichen kann.
Wird ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig, bei dem in der Regel größere Summen anstehen, muss der privat versicherte Patient nicht in Vorleistung gehen. Für diesen Fall erhält man beim Vertragsabschluss mit der privaten Krankenversicherung eine sogenannte Chip- Card, die alle erforderlichen Daten enthält.
Im Krankenhaus kann somit ermittelt werden, wie im einzelnen der Versicherungsumfang des Patienten aussieht. Dazu gehören Angaben über Regelleistungen wie auch Wahlleistungen.
Zudem enthält diese Chip- Card auch Angaben über alle verwaltungsrelevanten Daten des Patienten. Damit kann das Krankenhaus direkt mit der privaten Krankenversicherung die jeweilige Leistungserbringung abrechnen und der Versicherte bleibt außen vor.
