Pink Floyd gegen EMI - Sieg des guten Geschmacks
Die Gerichtsverhandlung zwischen EMI und Pink Floyd dürfte man mitbekommen haben, das Erfreuchliche daran ist, dass Pink Floyd den Streit gegen ihre Plattenfirma für sich entscheiden konnte.
Das Thema war natürlich nicht von minderer Bedeutung, denn es ging um den Umgang mit einzelnen Songs der Band. Ein Vertrag von 1999 hatte festgelegt, dass EMI einzelne Songs nicht vermarkten durfte. Das Label war allerdings der Meinung, dass sich das nicht auf den Vertrieb im Internet bezieht, doch das sah die Band und deren Anwalt anders. Über iTunes und dergleichen vertrieb EMI einzelne Lieder der Band, doch die sahen damit ihr Gesamtkunstwerk zerstört, wobei emsige Musikliebhaber nur enthusiastisch nicken können. Über aktuelle digitale Trends wird seit ein paar Jahren intensiv berichtet, doch manche passen eben nicht in diese Schublade und legen wert auf Gesamtkunstwerke.
Nun sah man sich anhand der Klage mit einer Problematik konfrontiert, die zuvor noch nicht ausgefochten wurde. Als 1999 der Vertrag geändert und festgelegt wurde, war die Tragweite der digitalen Vermarktung noch gar nicht abzusehen und das hoffte EMI ausnutzen zu können. Dabei kann man Platten wie „Dark Side Of The Moon“ doch nicht einfach auseinander reißen!. Das Label dachte jedenfalls, dass sich die Vereinbarung, einzelne Songs zu verkaufen, nur auf physische Tonträger beschränkte und man die einzelnen Lieder ohne rechtlichen Konsequenzen im Internet vertreiben könne.
Das Urteil, das zu Gunsten der Band verkündet wurde, legte erst einmal fest, dass EMI an Pink Floyd 44.000 Euro zahlen muss, was allerdings noch nicht alles gewesen sein soll. Der Schadensausgleich soll noch erweitert werden, inwieweit wurde allerdings nicht konkretisiert.
Pink Floyd ist für EMI einer der ertragsreichsten Bands. Davor sind nur noch die Beatles, die dem Label immer noch mit Abstand das meiste Geld durch den Verkauf von Tonträgern einbringen.
