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Autoversicherungen rechtzeitig kündigen

Nur wer seine Versicherungen rechtzeitig kündigt, kann auch eine neue abschließen. Was teilweise auch für andere Versicherungen gilt, hat vor allem für die Autoversicherung besondere Bedeutung. Eine neuer Kfz-Versicherungsvertrag kann erst dann beginnen, wenn die bisherige Versicherung auch ordnungsgemäß gekündigt wurde und somit beendet ist. Die Bestätigung des Versicherers über das Ende des Vertrags muss abgewartet werden.

Zu einer ordnungsgemäßen Kündigung der Kfz-Versicherung gehören zwei Punkte. Das eine ist die Form der Kündigung, das andere ist der Kündigungstermin.

Die Kündigung der Kfz-Versicherung bedarf der Schriftform. Das heißt, eine Autoversicherungs-Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie mittels eines Kündigungsschreibens beim Versicherer eintrifft. Dies geht jedoch nicht via Email, sondern nur per Brief, da das Schreiben original unterschrieben sein muss. Erst dann besitzt die Kündigung ihre Rechtsgültigkeit. Den Brief sollte man auch als Einschreiben schicken, am besten mit Rückantwort. Das Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen auf www.kfz-versicherungsvergleich.de bietet für die Versicherungskündigung einen Formularservice. Mit diesem lassen sich Verträge sehr einfach und sicher kündigen.

Der Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung kann einmal im Jahr gekündigt werden, solange keine Vorgänge eintreten, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Außerhalb der regulären Jahresdauer kann die Autoversicherung nur dann gekündigt werden, wenn zum Beispiel die Beiträge erhöht werden oder die Versicherung (eigentlich berechtigte) Leistungen verweigert.

Wenn kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung vorliegt, kann diese wie schon erwähnt nur einmal während des Versicherungsjahres gekündigt werden. Der Stichtag für die Kündigung ist dann immer einen Monat vor Ende des Vertragszeitraumes, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Für viele Autofahrer ist dies immer noch der 30. November, bis zu dem die Kündigung der Kfz-Versicherung beim Versicherer eingetroffen sein muss, damit die Vertragslaufzeit zum 31. Dezember endet – und dann ab kommendem Jahr mit einer neuen Kfz-Versicherung gefahren werden kann. Der Kündigungsstichtag ist dabei unbedingt einzuhalten, damit auch tatsächlich zu einer neuen Kfz-Versicherung gewechselt werden kann.