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Sparverhalten nimmt Einfluss auf die Zuteilung

Sparverhalten nimmt Einfluss auf die Zuteilung

Mit einem Bausparvertrag kann der Sparer auch mit kleinen Beträgen zu einem ansehnlichen Guthaben kommen und sich zudem ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sichern um in der Zukunft Linktext erwerben zu können. Wenngleich ein Bausparvertrag als konventionelle Form des Sparens gilt, wird dieser immer noch gern verwendet, um sich eine langfristige Planungssicherheit zu verschaffen.
Hierbei gibt es die Möglichkeit, bereits lange bevor man sich entschieden hat, in die eigene Immobilie zu investieren, Kapital für ein später ins Auge gefasstes Bauvorhaben zu bilden.
Die zu Beginn festgelegte Bausparsumme ergibt sich aus dem Betrag, über den der jeweilige Bausparvertrag abgeschlossen wurde und bei einer Zuteilung zur Auszahlung kommt.
Zu den Voraussetzungen einer Auszahlung gehört, dass ein Mindestsparguthaben erreicht wurde und die Zielbewertungszahl entsprechend hoch ausfällt.
Das Bausparguthaben setzt sich aus sämtlichen geleisteten Einzahlungen, den Guthabenzinsen, einem eventuellen Bonus und aus allen Prämien der staatlichen Förderungen zusammen. Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie werden nach Ablauf der Bindungsfrist und nach Zuteilung bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Auch bekommt der Bausparer die Möglichkeit, seinen Vertrag jederzeit erhöhen zu lassen. Allerdings gilt zu bedenken, dass ab dem jeweiligen Erhöhungszeitpunkt eine Zuteilungssperrfrist von zwölf Monaten gilt. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Bewertungszahl wird dann auch auf die erhöhte Bausparsumme umgerechnet.
Entscheidend für die Zuteilung gilt die Höhe der Sparleistung als das entscheidende Kriterium. Zudem beeinflusst auch die Dauer des Ansparens die Zuteilung in entscheidendem Maße.
Beide Faktoren werden dann zu bestimmten Zeitpunkten, den sogenannten Bewertungsstichtagen, anhand einer Kennziffer erfasst und bewertet. Erst wenn eine bestimmte Zielbewertungszahl erreicht worden ist, gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif.
Nach einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten kann ein Zuteilungsantrag gestellt werden, sofern das Mindestguthaben zwischen 40 und 50 Prozent liegt der gesamten Bausparsumme liegt.
Tritt der Fall ein, dass der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag nicht zur Zuteilung kommt, nimmt dieser, ohne nochmals beantragt zu werden, automatisch an weiteren Zuteilungshandlungen teil, bis letztendlich die Bausparkasse einwilligt.
Obwohl sich die Konditionen ähneln, sollte der zukünftige Bausparer im Vorfeld Vergleiche unternehmen, um die besten Konditionen nutzen zu können.