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Pflichten eines Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss

Schließt man eine Autoversicherung ab, hat man die Kriterien, nach dem der Vertrag abgeschlossen wurde, auch einzuhalten und nicht fahrlässig damit umzugehen. Beispielsweise darf das versicherte Fahrzeug bei eine Einzelfahrer-Tarif auch wirklich nur von der berechtigten Person gefahren werden und nicht von einer anderen Person. Einen genauen Überblick über den günstigsten Anbieter findet man durch einen Kfz Versicherung Vergleich im Internet.

Daraus ergibt sich, dass wenn durch diesen Fahrer Schäden verursacht werden, dieser von der Versicherung nicht beglichen wird. Um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist der Fahrzeughalter darüber hinaus verpflichtet einen Unfallschaden innerhalb einer Woche zu melden, wenn er den Schaden nicht selbst bezahlt. Auch muss in Zusammenhang mit einem Schaden der Versicherung gemeldet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, oder ein Bußgeld oder gar ein Strafbefehl erlassen wird.

Kaskoschäden über einem Betrag von 200 Euro müssen zudem der Polizei gemeldet werden, seien es Schäden durch einen Wildunfall, einen Brand oder durch einen Diebstahl. Der Halter eines Fahrzeuges hat also die Pflicht alles zu tun, damit weiterer Schaden zum Beispiel durch Fristversäumnisse alles getan wird, dass weitere Kosten von der Versicherung fern gehalten werden. Eine weitere Verpflichtung eines Versicherungsnehmers ist die Zahlung der Versicherungsprämien. Diese können wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden. Schon bei der Vertragsunterzeichnung hat der Versicherungsnehmer die Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen, beispielsweise ob das Fahrzeug ein Garagenfahrzeug ist oder es auf einen Parkplatz geparkt sein wird.

Im Schadensfall ist die Versicherung nämlich nicht dazu verpflichtet bei falsch gemachten Angaben den Schaden zu regulieren. Gleiches gilt, dass im Schadensfall stets korrekte Angaben machen sollte, um nicht seinen Versicherungsschutz zu riskieren.