Das Rentenloch im Alter
Die Regelaltersgrenze liegt in Deutschland am Beginn des 65. Lebensjahres. Wer Altersrente zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze beantragt, erhält nach geltender Rechtslage eine Rente ohne Abschläge. Ein späterer Übertritt ins Rentenalter erhöht die Rente, ein früherer Rentenbeginn vermindert die Rente. Am 29. November 2006 hat die Bundesregierung eine Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Das bedeutet eine Anhebung der Regelaltersgrenze um einen Monat für den Geburtsjahrgang 1947 im Jahre 2012, für den nachfolgenden Jahrgang um einen weiteren Monat, bis zum Jahrgang 1958, der im Jahre 2023 mit einer Erhöhung der Regelaltersgrenze von 66 Jahren rechnen muss. Für die darauffolgenden Jahrgänge wird die Anhebung der Altersgrenze bereits um zwei Monate pro Jahr beschleunigt. Die Rente mit 67 wird damit erstmals im Jahre 2029 für den Jahrgang 1964 gültig. Der frühestmögliche Renteneintritt verschiebt sich ab diesem Jahrgang ebenfalls auf 63 Jahre. Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenkassen gerichtet haben, dürfen auch weiterhin mit 65 Jahren die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Angerechnet werden hierbei Erziehungszeiten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr. Für angehende Rentner, die im fortschreitenden Alter arbeitslos geworden sind und denen keine Berufstätigkeit bis zum 67 Lebensjahr mehr in Aussicht gestellt werden kann, bedeutet die Anhebung der Regelaltersgrenze eine Rentenkürzung. Das kann bedeuten: Geringerer Lebensstandard und weniger Kredit bei der Bank. Rechtzeitig vorgesorgt werden kann hier durch Baugeld Fonds, eine Lebensversicherung, Wertpapiere oder eine steuerfreie Rente aus Österreich.
