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Leistungen der KFZVersicherung

Gewisse Schäden werden von der KFZVersicherung abgedeckt. Leider sind einige wenige dabei, von denen die Versicherungsnehmer nicht viel wissen. Lesen Sie daher im Folgenden einiges zu diesen Punkten:

Totalschaden:
Die Neuanschaffung ist bei einem Totalschaden manchmal billiger als eine Reparatur des Kfz und daher zahlt die Versicherung in diesem Falle den Wert der Wiederbeschaffung abzüglich des Restwertes des alten Fahrzeugs. Da dies nicht der Regel entspricht empfiehlt es sich hierbei das Gespräch mit dem Berater zu suchen.
Bei Neuwagen, die jünger als 30 Tage sind und unter 1000 Kilometer gefahren wurden wird der Neuwert ersetzt abzüglich des Restwertes.

Wertminderung:
Einen gewissen Wertverlust erleidet das Kfz bei jeglicher Art von Schaden. Doch auch dies kann man bei der Versicherung geltend machen. Dies nennt man den so genannten merkantilen Marktwert. Die Vorraussetzungen an die dieses Angebot gebunden ist sind klar umrissen: Das Auto darf nicht älter als 5 Jahre sein, das Auto darf nicht mehr als 100000 Kilometer gefahren sein. Im Falle einer Wertminderung wird dies von einem Sachverständigen beglaubigt.

Reparaturkosten:
Jeglicher Schaden an dem versicherten Fahrzeug wird von der Versicherung übernommen. Bei kleineren Schäden reicht der Versicherung ein Kostenvoranschlag aus, bei Größeren jedoch sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen um eventuelle Missverständnisse auszuschließen. Auf diese Weise haben Sie eine Art Rückversicherung in der Hand.