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BU als Ergänzung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Berufstätige eine der wichtigsten Versicherungen, weil etwa jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe des Berufslebens Berufsunfähig wird. Vom Staat gibt es keine Absicherung mehr für alle nach 1961 geborenen. Beim Abschluss muss unbedingt auf die Klausel Verweisrecht geachtet werden. Hier werden bei einer Berufsunfähigkeit auf andere Berufe verwiesen, die dann noch ausgeübt werden können. Am besten ist es, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht abzuschließen. Dann wird gezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Für eine Betriebliche Vorsorge muss der Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigen.
Für den Abschluss einer BU gibt es zwei Möglichkeiten. Der Abschluss als selbständiger Vertrag, oder die Kopplung mit einer anderen Versicherung. Die Koppelung mit einer Risiko - Lebensversicherung ist kaum teurer, als die eigenständige BU und die Angehörigen sind auch beim Tod des Hauptverdieners finanziell abgesichert. Singles wählen oft den eigenständigen Vertrag. Beachtet werden sollte, dass eine spätere Veränderung wegen dem höheren Alter auch höhere Beiträge bedeutet.
Die Verbindung der BU mit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung bietet neben den Absicherungen bei Tod und Berufsunfähigkeit auch noch einen Kapitalaufbau. Die Beiträge sind dabei aber auch wesentlich höher. Zu diesen Verträgen gibt es geteilte Auffassungen, weil sparen und absichern in einem Vertrag vereint sind.
Ganz wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer beachtet, dass er bei einer kombinierten Versicherung bei der vorzeitigen Kündigung des Hauptvertrages auch die BU verliert.
Da die Versicherungsbedingungen und Beiträge der Anbieter unterschiedlich sein können, sollte unbedingt ein Vergleich mehrerer Anbieter erfolgen. Über das Internet gibt es einfache und bequeme Vergleichsmöglichkeiten.