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Die Rürup Rente

Ein anderer Begriff für die Rürup Rente ist die Basisrente. Seid 2005 wird die Rente umgangssprachlich als staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup Rente ist die Erfindung des Ökonomen Bert Rürup. Sie beruht auf dem Rentenversicherungsvertrag. In ihren Leistungskriterien entspricht sie stark der gesetzlichen Rente. Sie arbeitet jedoch nicht umlagefinanziert, sondern kapitaldeckend. Der größte Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dass es, ähnlich wie bei der Riester Rente, auch bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht gibt. Das heißt, dass der angesparte Betrag nicht in Form einer Summe ausgezahlt werden darf. Er wird lebenslang verrentet.

Nun hat auch die Rürup Rente ihre Vorteile und ihre Nachteile. Ein Vorteil ist, dass der Sparer eine Altersförderung mit staatlicher Unterstützung aufbauen kann. Das Geld, welches in einem Rürup Vertrag aufbewahrt wird, wird im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht bei Anrechnungen von einem Vermögen angerechnet. Außerdem genießen Rürup Verträge einen Schutz vor Pfändung. Das heißt: Rürup Verträge können, wenn sie sich in der Ansparphase befinden, nicht gepfändet werden. Befindet man sich jedoch schon in der Rentenphase, kann möglicherweise der über der Pfändungsgrenze liegende Teil gepfändet werden.

Nachteile der Rürup Rente gibt es natürlich auch. So ist es ein großer Nachteil, dass man die Beiträge, die man in die Rürup Rente einzahlt, zurzeit nur gestaffelt in der Steuer geltend machen kann. Außerdem erfolgt die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Dies erfolgt nur in Form einer Leibrente. Ab dem Rentenbeginnjahr müssen Rentenzahlungen versteuert werden. Man hat nicht die Möglichkeit, einen Rürup Vertrag zu verleihen, zu verschenken oder zu übertragen. Eine Kündigung und darauf folgende Auszahlungen sind ausgeschlossen. Sollte der Sparer versterben, verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Manche Versicherungen bieten jedoch Zusatz- Versicherungen an, in denen man dies verhindern kann.