Sorgfaltspflichten beim Online Girokonto
Alle Testsieger Girokonten verfügen über die Möglichkeit mit Hilfe des heimischen PC`s online geführt zu werden. Dabei rückt die Bedeutung eine höhere Sorgfaltspflicht walten zu lassen immer mehr in den Vordergrund. Alle Online-Banken weißen ihre Kunden im Rahmen der AGB bei einer Kontoeröffnung darauf hin, vorsichtig mit den Zugangsdaten umzugehen und bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Es sollte wohl jedem bekannt sein, dass man die PIN oder TAN-Nummer für sein Testsieger Girokonto sicher verwahren sollte und nicht in der Anwesenheit einer anderen Person eingeben soll. Der Computer, auf welchem Onlinebanking durchgeführt wird, sollte mit einem Virenscanner mit aktuellem Update und einer Firewall geschützt werden. Dies ist wohl auch eine Maßnahme, welche sich von selbst versteht und nur im Interesse des Nutzers liegen kann. Für die Bankkunden wird es aber erst dann kompliziert, wenn die Bank von ihren Kunden Tätigkeiten verlangt, die ein Computerlaie ohne fremde Hilfe nicht zustande bringt. Bei Nichteinhaltung beharrt die Bank dann im Schadensfall auf mangelnde der Sorgfaltspflichten, damit sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen muss. Wird dem Kunden, im Rahmen der vereinbarten Sorgfaltspflichten, auferlegt die Internetadresse der Bank, zum Schutz vor Phishing-Versuchen, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wird es richtig kompliziert. In den meisten Fällen können Internetbetrüger die Adresse ihrer gefälschten Seite so profihaft ausgestalten, dass ein wenig erfahrener Internetnutzer sie nicht vom Original der Bank unterscheiden kann. Bevor Sie ein Testsieger Girokonto eröffnen, schauen Sie auf jeden Fall in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und lesen Sie sich die Sorgfaltspflichten durch, die Ihnen auferlegt werden sollen.
