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Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebunden Lebensversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Das Kapital des Versicherungsnehmers, also die monatlichen Beiträge oder die Einmalzahlung, wird in Aktien,- Renten,- oder offenen Immobilienfonds investiert, und somit nicht im Eigenvermögen der Gesellschaft verwaltet, sondern zählt zum Sondervermögen. Der Todesfallschutz besteht wie bei der herkömmlichen Lebensversicherung. Das Kapitalanlagerisiko geht jedoch vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer über. Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist steuerlich begünstigt und wird somit auch eher als steuerlich begünstigte Kapitalanlage genutzt. Die Todesfallsumme muss mindestens sechzig Prozent der über die Gesamtlaufzeit einzuzahlenden Beiträge entsprechen, damit die steuerliche Begünstigung wirksam wird. Die Rendite ist höher als bei der herkömmlichen kapitalbildenden Lebensversicherung, allerdings ist die Fondsgebundene Lebensversicherung natürlich auch Risiken ausgesetzt. Es gibt keine Garantiesumme im Erlebensfall, wie sie bei gewöhnlichen kapitalbildenden Lebensversicherungen üblich ist. Als Zusage gilt nur die vereinbarte Todesfallleistung. Fondsgebundene Lebensversicherungen werden immer mit einer relativ langen Laufzeit abgeschlossen, so dass trotz aller Risiken, und obwohl der Aktienmarkt ständigen Schwankungen unterliegt, mit einer deutlich höheren Rendite zu rechnen ist als bei herkömmlichen Lebensversicherungen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Erlebensfallsumme ausgezahlt. Dafür werden die Fondsanteile zum aktuellen Tageskurs verkauft und dem Versicherungsnehmer ausgezahlt. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, seine Fondsanteile in ein Depot stellen zu lassen. Die Höhe der Tageskurse kann der aktuellen Presse entnommen werden. Somit hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Fondsanteile an einem Tag mit hohen Tageskursen aus dem Depot heraus zu verkaufen – und damit mehr Rendite zu erzielen.