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Folgende Bestattungsarten gibt es

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Hier kann entweder zwischen einen Wahlgrab oder einem Reihengrab entschieden werden.
Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies leider nicht möglich.
Die anonyme Bestattung ist eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Es gibt jedoch hierbei auch regional verschiedene Verfahrensweisen. Das Bestattungsunternehmen informiert über die Gegebenheiten für den gewünschten Bestattungsort.
Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von Ihrem Bestattungsinstitut organisiert. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung, damit man auch später den Ort wieder finden kann.
Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Zudem sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben.
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Die vorgesehenen Formulare dafür erhalten die Hinterbliebenen beim Bestattungsinstitut. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.
Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die Bestattung - Art hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.