Limited gründen. Warum?
Seit den richtungsweisenden Entscheidungen des EUGH aus dem Jahr 2003 wird die Limitedgründung auch in Deutschland immer beliebter. Wurde die englische Limited in Deutschland vorher nur als Briefkastenfirma betrachtet, ist sie heute rechtlich einer GmbH gleichgestellt.
In Deutschland scheitern viele Unternehmensgründer, die eine Kapitalgesellschaft gründen wollen an der hohen Hürde der 25.000 Euro Stammkapital, die bei einer GmbH als Einlage zu erbringen sind. Deshalb gründen viele Unternehmer eine Personengesellschaft mit der Konsequenz, dass sie für ihr Unternehmen in vollem Umfang privat haften müssen.
Diese Hürde kann mit der Gründung einer englischen Limited, die mit der GmbH vergleichbar ist, umgangen werden.
Für die englische Ltd. ist die Mindesteinlage ab einem Euro möglich. Die Gesellschafter (Shareholder) der englischen Ltd. unterliegen in vollem Umfang der Haftungsbeschränkung, das heißt, sie haften nur im Rahmen ihres Stammkapitals. Eine Limited gründen ist also deutlich preiswerter und die Abwicklung ist unkompliziert, wenn sich die Gründer einer entsprechenden Service-Agentur, die diese Dienstleistungen gegen Entgelt übernehmen, bedient.
Gerade Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf internationale Märkte ausrichten, sollten auch eine internationale Firmenbezeichnung tragen. Diese Möglichkeit bietet die englische Limited, deren Name frei wählbar ist. Einzige Bedingung ist, dass dieser noch nicht im englischen Handelsregister eingetragen ist.
Die englische Limited ist besonders Unternehmern zu empfehlen, die im asiatischen Raum Geschäfte tätigen wollen, hier ist die GmbH weitgehend unbekannt und englisch ist nun mal die Weltsprache Nr. 1.
Die Formalitäten für die Gründung einer englischen Limited lassen sich innerhalb von wenigen Stunden bis maximal drei Tagen erledigen. Für eine GmbH Gründung werden erfahrungsgemäß mehrere Monate gebraucht.
