Regeln der Kreditvergabe
Bei einer Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits, also der Schuld auch eine Forderung des Kunden an die Bank. Dies wird als Buchgeld bezeichnet und wird als Bankguthaben betrachtet.
Staatliche Regelungen zur Kredit Vergabe:
Durch bestimmte Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung zumindest für die Kreditinstitute immer durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr streng geregelt!
Außerdem gibt es auch bestimmte Schutzvorschriften für den Kreditnehmer. Es gab auch schon bereits im Mittelalter, trotz des christlichen Zinsverbotes, das in der Zeit herrschte, Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, hier zu begrenzen. In der Schweiz wurde beispielsweise mit dem Konsumkreditgesetz, das ab dem 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht wurde dadurch gesetzlich verankert. In Deutschland wurde auch mit einer so genannten Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.
In Deutschland besteht zudem ein Gläubigerschutz. Denn verschiedene Bankpleiten um Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Wesensgesetz für Kredite einflossen und die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzten. Hier wird auch der Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber geregelt. Dabei dürfen heute Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25% des haftenden Eigenkapitals sein. Außerdem gilt es seit langem die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers regelt! Die Kreditinstitute unterliegen zudem einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.

